Eine Teilnahme ist nicht möglich bei folgenden Erkrankungen:

1. Allgemeine Ausschlusskriterien für die Nutzung der App sind folgende:

  • Nutzer*innen unter 18 Jahre.
  • Nutzer*innen, deren betreffender Teil/Abschnitt des Bewegungsapparates nicht zuhause physiotherapeutisch beübt werden kann.
  • Nutzer*innen, die nicht gehfähig (trotz Unterarmgehstütze, Gehbank oder Rollator) sind.
  • Nutzer*innen, die nicht in der Lage sind, sich selbstständig auf den Boden zu begeben und auch allein wieder aufstehen können.
  • Nutzer*innen, die nicht geschäftsfähig oder in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sind.
  • Nutzer*innen, die kognitiv nicht in der Lage sind, die App anzuwenden, zum Beispiel aufgrund einer bestehenden Vormundschaft von Amts wegen oder einer medizinisch nachgewiesenen Intelligenzminderung laut Kriterien der WHO (ICD-10 F70-79) sowie einer vergleichbaren geistigen Einschränkung und somit nicht sicher mit einem der unterstützten Endgeräte umgehen können.
  • Die App darf nicht von Nutzer*innen verwendet werden, wenn diese unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen und dadurch in ihren kognitiven Fähigkeiten und/oder Bewegungsfähigkeiten eingeschränkt sind.
  • Die Nutzer*innen müssen eine in der Therapie-App unterstützten Sprachen sicher beherrschen, d.h. dass sie diese verstehen, lesen und schreiben können müssen.
  • Nutzer*innen sind von der Nutzung ausgeschlossen, sobald mindestens eines der Kriterien erfüllt ist.
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2. Spezielle Ausschlusskriterien:

  • Blutungsneigung: Die eCovery Therapie-App darf bei verstärkter, unklarer Blutungsneigung nicht verwendet werden. Sollten erblich bedingte Gerinnungsstörungen vorliegen, muss vor der Benutzung ein*e Arzt*Ärztin entscheiden, ob die Verwendung der Therapie-App unbedenklich ist.
  • Schwangerschaft: Die eCovery Therapie-App darf bei Schwangerschaft oder Verdacht auf Schwangerschaft nicht verwendet werden.

  • Fortgeschrittene Herzerkrankungen: Die eCovery Therapie-App darf nicht verwendet werden, wenn fortgeschrittene Herzerkrankungen vorliegen, es sei denn, ein*e Arzt*Ärztin hält die Durchführung der eCovery Therapie-App für unbedenklich.

  • Schwindelgefühl, gehäufte Sturzereignisse: Sollte starke Schwindelgefühle, Geh- und Standunsicherheiten vorliegen, so darf die eCovery Therapie-App nicht verwendet werden.

  • Sehdefizite und Sehstörungen: Die eCovery Therapie-App darf nicht verwendet werden, wenn auf Grund einer Sehstörungen die Hinweise in der App nicht erkannt werden.

  • Operationen: Die eCovery Therapie-App darf nicht verwendet werden, wenn in den letzten 6 Wochen eine Operation am Knie- oder Hüftgelenk bzw. Rücken durchgeführt wurde. Liegt eine Operation weniger lang zurück, so muss ein*e Arzt*Ärztin die Anwendung der eCovery Therapie-App für unbedenklich halten.

  • Verletzungen: Die eCovery Therapie-App darf nicht verwendet werden, wenn Schmerzen auf ein Trauma oder eine andere körperliche Verletzung zurückzuführen sind und nicht medizinisch untersucht wurden. Wurde die Verletzung ärztlich untersucht, so kann ein*e Arzt*Ärztin die Anwendung der eCovery Therapie-App für unbedenklich halten.

  • Osteoporose: Die eCovery Therapie-App darf nicht verwendet werden, wenn eine Osteoporose bekannt ist. Wenn ein*e Arzt*Ärztin körperliche Übungen mit der eCovery Therapie-App für unbedenklich hält, ist die Benutzung der eCovery Therapie-App möglich.

  • Nicht abgeklärte Krebserkrankungen: Sollten ungeklärte Krebserkrankungen vorliegen, so darf die eCovery Therapie-App nicht verwendet werden.

  • Akute und chronische Infektionen: Akute, aber auch chronische Infektion mit Unwohlsein, Fieber und Abgeschlagenheit sind ein Ausschlussgrund.

  • Wirbelsäulenerkrankungen: Sollten Wirbelsäulenerkrankungen vorliegen, die Taubheitsgefühle und Kraftschwäche in den Beinen hervorrufen, so darf die eCovery Therapie-App nicht verwendet werden.

Nutzer*innen sind von der Nutzung ausgeschlossen, sobald mindestens eines der Kriterien erfüllt ist.