Entlasten Sie Ihr Praxisbudget und fördern Sie gleichzeitig die Therapietreue Ihrer Patienten mit unserer DiGA auf Rezept.

CE-Kennzeichen
eCovery ist ein Medizinprodukt der Risikoklasse I (MDR).
Wissenschaftlich fundiert
Von Physiotherapeuten und Medizinern entwickelt.
Datensicherheit gemäß DSGVO
Alle Daten in Ihrer eCovery-App sind optimal geschützt.
Basierend auf den individuellen Angaben Ihrer Patienten passt sich die Therapie automatisch an deren spezifische Bedürfnisse an.
Ihre Patienten profitieren von einem strukturierten Übungsprogramm, das sich nahtlos in deren Alltag integrieren lässt. Leitliniengerecht und multimodal.
Jede Übung wird detailliert durch unseren Physiotherapeuten erklärt und demonstriert – als hätte der Patient seinen persönlichen Therapeuten zu Hause.
Edukative Inhalte fördern die Eigenverantwortung Ihrer Patienten und unterstützen ein tieferes Verständnis für die eigene Rückengesundheit.
Umfassende Fortschrittsdokumentation motiviert Ihre Patienten und liefert Ihnen wertvolle Informationen zum Behandlungsverlauf.






Arzt: Rezept ausstellen
DiGA eCovery Unterer Rücken Muster 16 oder E-Rezept (Ausdruck) verordnen (PZN: 19746707)
Patient: Rezept einreichen
Patient reicht Rezept oder ausgedrucktes E-Rezept ein
Patient: Code erhalten & starten
Patient erhält Freischaltcode von der Krankenkasse und registriert sich bei eCovery
Praktische Aufkleber für das Rezept mit allen wichtigen Informationen für Ihre Patienten.
Informative Flyer für Ihr Wartezimmer mit allen wichtigen Details zur App.
Aufmerksamkeitsstarke Plakate für Ihr Wartezimmer.
Die Verlängerung des Erprobungszeitraums der DiGA „eCovery – Therapie bei Schmerzen im unteren Rücken“ durch das BfArM bis zum 27.07.2026 bedeutet, dass die Anwendung weiterhin regulär im DiGA-Verzeichnis gelistet ist. Ärztinnen und Ärzte können eCovery somit unverändert und ohne Einschränkungen verordnen.
Die zugrunde liegende Studie zur dauerhaften Listung wurde abgeschlossen und befindet sich derzeit in der Phase der Datenauswertung. Die Verlängerung des Erprobungszeitraums dient der formalen Überbrückung dieses Prozesses und hat keine Auswirkungen auf die Verordnungsfähigkeit oder den Einsatz der DiGA im Versorgungsalltag.
eCovery ist die einzige App mit spezifischem Fokus auf die Lendenwirbelsäule (LWS), unterstützt durch wissenschaftliche Studien. Sie bietet eine leitliniengerechte multimodale Therapie, die individuell an körperliche Einschränkungen angepasst wird.
Die Übungen sind abwechslungsreich, fördern die Eigenverantwortung der Patienten und setzen auf minimale Geräteinteraktion für maximale Konzentration. Zusätzlich liefert ein digitaler Therapiebericht eine praktische Verlaufskontrolle.
eCovery ist geeignet,
Nähere Informationen zu geeigneten Diagnosen finden Sie in unserer Übersicht.
Bitte beachten Sie die Ausschlusskriterien.
Nutzer*innen unter 18 Jahre.
Nutzer*innen, deren betreffender Teil/Abschnitt des Bewegungsapparates nicht zuhause physiotherapeutisch beübt werden kann.
Nutzer*innen, die nicht gehfähig (trotz Unterarmgehstütze, Gehbank oder Rollator) sind.
Nutzer*innen, die nicht in der Lage sind, sich selbstständig auf den Boden zu begeben und auch allein wieder aufstehen können.
Nutzer*innen, die nicht geschäftsfähig oder in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sind.
Nutzer*innen, die nicht sicher mit einem der unterstützten Endgeräte umgehen können.
Nutzer*innen, die kognitiv nicht in der Lage sind, die App anzuwenden, zum Beispiel aufgrund einer bestehenden Vormundschaft von Amts wegen oder einer medizinisch nachgewiesenen Intelligenzminderung laut Kriterien der WHO (ICD-10 F70-79) sowie einer vergleichbaren geistigen Einschränkung.
Die App darf nicht von Nutzer*innen verwendet werden, wenn diese unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen.
Die Nutzer*innen müssen eine in der Therapie-App unterstützten Sprachen sicher beherrschen, d.h. dass sie diese verstehen, lesen und schreiben können müssen.
Spezielle Ausschlusskriterien:
Die eCovery Therapie-App darf bei verstärkter, unklarer Blutungsneigung nicht verwendet werden. Sollten erblich bedingte Gerinnungsstörungen vorliegen, muss vor der Benutzung ein*e Arzt*Ärztin entscheiden, ob die Verwendung der Therapie-App unbedenklich ist.
Die eCovery Therapie-App darf bei Schwangerschaft oder Verdacht auf Schwangerschaft nicht verwendet werden.
Die eCovery Therapie-App darf nicht verwendet werden, wenn fortgeschrittene Herzerkrankungen vorliegen, es sei denn, ein*e Arzt*Ärztin hält die Durchführung der eCovery Therapie-App für unbedenklich.
Sollten starke Schwindelgefühle, Geh- und Standunsicherheiten vorliegen, so darf die eCovery Therapie-App nicht verwendet werden.
Die eCovery Therapie-App darf nicht verwendet werden, wenn aufgrund einer Sehstörung die Hinweise in der App nicht erkannt werden.
Die eCovery Therapie-App darf nicht verwendet werden, wenn in den letzten 6 Wochen eine Operation am Knie- oder Hüftgelenk bzw. Rücken durchgeführt wurde. Liegt eine Operation weniger lang zurück, so muss ein*e Arzt*Ärztin die Anwendung der eCovery Therapie-App für unbedenklich halten.
Die eCovery Therapie-App darf nicht verwendet werden, wenn Schmerzen auf ein Trauma oder eine andere körperliche Verletzung zurückzuführen sind und nicht medizinisch untersucht wurden. Wurde die Verletzung ärztlich untersucht, so kann ein*e Arzt*Ärztin die Anwendung der eCovery Therapie-App für unbedenklich halten.
Die eCovery Therapie-App darf nicht verwendet werden, wenn eine Osteoporose bekannt ist. Wenn ein*e Arzt*Ärztin körperliche Übungen mit der eCovery Therapie-App für unbedenklich hält, ist die Benutzung der eCovery Therapie-App möglich.
Sollten ungeklärte Krebserkrankungen vorliegen, so darf die eCovery Therapie-App nicht verwendet werden.
Akute, aber auch chronische Infektionen mit Unwohlsein, Fieber und Abgeschlagenheit sind ein Ausschlussgrund.
Sollten Wirbelsäulenerkrankungen vorliegen, die Taubheitsgefühle und Kraftschwäche in den Beinen hervorrufen, so darf die eCovery Therapie-App nicht verwendet werden.
Nutzer*innen sind ausgeschlossen, sobald mindestens eine der Kriterien erfüllt ist.
Wie bei allen Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) wird eCovery ebenfalls per Kassenrezept (Muster 16) verordnet. Auf dem Kassenrezept sollten die PZN 19746707 und der Name „eCovery“ vermerkt sein. Bitte beachten Sie, dass die Angabe der Diagnose und der Verordnungsdauer auf dem Rezept nicht erforderlich ist. Alternativ ist die Verordnung auch über einen Diagnosenachweis möglich.
eCovery kann von Ärzten und Orthopäden aller Fachrichtungen verordnet werden.
DiGA laufen extrabudgetär und belasten nicht Ihr Arznei- oder Heilmittelbudget.
Selbstverständlich ist dies problemlos umsetzbar. Die Patient:innen haben auch die Möglichkeit, sich eigenständig bei ihrer GKV zu melden und einen zusätzlichen Lizenzcode anzufordern, da die Indikation bereits vorliegt. Anschließend können die Patient:innen den neuen Lizenzcode in ihrem Profil eingeben, um die Lizenz zu verlängern und den bisherigen Fortschritt beizubehalten.
Die Wirksamkeit der eCovery App wurde durch eine randomisierte, unverblindete, kontrollierte klinische Studie evaluiert. In dieser Studie wurde die Effektivität und Sicherheit der App bei Patienten mit subakuten bis chronischen unspezifischen Schmerzen des unteren Rückens untersucht.
Mehr dazu erfahren Sie hier.
Für die Erstellung des Accounts benötigen wir eine E-Mail-Adresse, das Geburtsdatum sowie Vor- und Nachname. Außerdem stellen wir sicher, dass die Diagnose zu unserer Therapie passt. Bei der Anamnese werden die aktuellen Beeinträchtigungen der zu trainierenden Körperregion und Lebensqualität erfasst. Dies ist für die Erstellung des Trainingsplans notwendig. Im Laufe der Trainingswochen werden die Daten der verschiedenen Trainingstage gespeichert sowie das Benutzer-Feedback zum Schweregrad der Übungen und zu den Schmerzen vor und während des Trainings. Dies dient dazu, den Trainingsplan stetig an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen. Außerdem werden Verlaufsanamnesen innerhalb des Therapieprogramms durchgeführt.
Extrabudgetär:
Ein Medizinprodukt, das extrabudgetär verordnet wird, bedeutet, dass die Kosten hierfür nicht Ihr Budget belasten. Diese Kosten werden von der Krankenkasse übernommen und haben keinen Einfluss auf Ihr Verordnungsbudget.
Budgetneutral:
Ein Medizinprodukt, das budgetneutral verordnet wird, bedeutet, dass die Kosten für dieses Produkt zwar von Ihnen verschrieben werden können, jedoch keinen negativen Einfluss auf Ihr Budget haben. Ihr Verordnungsbudget bleibt durch diese Verordnung unverändert.
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